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Ich habe das seltene Glück gehabt, auf die eben beschriebene Weise zwei durchgehende Pferde auffangen zu können, mit denen ich es, wie vorstehend beschrieben, gemacht habe. Beim ersten war es in Havre; sein Reiter hatte beide Zügel schiessen lassen, um sich mit beiden Händen am Sattelknopf festzuhalten. Beim zweiten war es in Paris, im Bois de Boulogne, ein junges Mädchen sass darauf. In beiden Fällen brauchte ich fünfzehn bis zwanzig Minuten dazu, um das Pferd zum Stehen zu bringen. Ich ritt allerdings Vollblutpferde; infolgedessen verfügte ich über die nötige Ausdauer und Schnelligkeit. Bei der Reiterin hatte ich die Vorsicht gebraucht, mich an ihrer rechten Seite zu halten, da auf der anderen Seite ihre Beine mich am Eingreifen verhindert haben würden.
XXV. Der Sprung.
Um ein Pferd springen zu lassen, bildet man sich in der Regel ein, dass man es in dem Augenblick, in dem es an das Hindernis herankommt, mit der Hand anheben müsse. Tut man das, so verringert man dadurch die natürliche Schwungkraft des Pferdes, tut ihm Zwang an und hindert es, frei und natürlich zu springen.
Damit das Pferd in der Lage ist, zu springen, muss es Kopf und Hals völlig frei haben. Will man es mit der Hand erheben, so stört man die Kopf- und die Halsfreiheit, deren es bedarf, um sich einen Schwung zu geben, auch verlegt man dadurch das ganze Gewicht auf die Hinterhand. Was folgt daraus?