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Bei der Arbeit zu Pferde vollzieht sich die seitliche Biegung technisch ebenso, wie bei der Arbeit zu Fuss. Um den Kopf nebst oberem Hals nach rechts abzubiegen, wirken beide Hände nach rechts: der linke gut anstehende Trensenzügel erhält, dabei nach rechts auf den oberen Hals wirkend, den Kopf hoch und schiebt ihn von links nach rechts, während der rechte nur leicht wirkende Kandarenzügel die Kopfstellung und das Loslassen der Kinnladen zur Entscheidung bringt. (Tafel XVI, Figur 1.)

Da es die erste Sorge des Reiters sein muss, das Pferd in dieser scharfen Rechtsstellung zu erhalten, muss er gleichzeitig auch noch mit beiden Schenkeln, und zwar mit dem auswendigen etwas stärker tätig sein, um das Pferd am Zügel zu erhalten. Beide Schenkel gleichzeitig gebraucht, stellen die vortreibende Kraft dar; wirkt hingegen ein Schenkel vorwiegend über den anderen, so wird dadurch die Richtung angegeben. Niemals sollte ein Schenkel ohne den anderen gebraucht werden; denn die gleichzeitig wirkenden Schenkel geben Schwung; das Vorwiegen des einen über den anderen Schenkel gibt die Richtung. Da die Einwirkung der Hand verhältnismässig viel bedeutender ist, als diejenige der Schenkel, so muss sie ausserordentlich leicht bleiben.

Der Grundirrtum Bauchers bezüglich der seitlichen Biegung zeigt sich natürlich zu Pferde in demselben Grade, wie zu Fuss. Man vergleiche die Figur 2

indem ich sie bei jeder Arbeit energisch vortreibe. Und in der Tat, je grösser der Schwung ist, desto mehr schiebt sich die Hinterhand unter den Schwerpunkt und desto mehr wird die Vorhand aufgerichtet.

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