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zurück, biegt ihn und veranlasst die Kinnladen nachzugeben, ohne die Vorhand aufzuhalten.

Um aber zu diesem Resultat der Nachgiebigkeit zu gelangen, muss man als ersten Grundsatz aufstellen: Annehmen und Nachgeben! Annehmen, um den Widerstand zu beseitigen; nachgeben, um die Nachgiebigkeit zu belohnen; wieder annehmen, um eine noch grössere Nachgiebigkeit daraus zu erzielen und so fort.

Es genügt nicht, dass das Pferd auf seinem Gebiss kaut, es soll dasselbe loslassen.[1] Das ist eben die äussere Nachgiebigkeit, durch welche der Beweis geliefert wird, dass die Biegung wirklich vollkommen ist.

Deshalb muss man, wenn das Pferd im Maul auf den Anzug der Kandare mit Leichtigkeit nachgibt, in diesem so lange ausharren, bis das Pferd das Gebiss völlig loslässt. Um dem Versuch des Pferdes, stehen zu bleiben, vorzubeugen, muss die Peitsche in der Flanke durch leichte Schläge vortreibend wirken.[2]

Diese ganze Arbeit muss mit einer sehr leichten

ist. Das Pferd scheint in der Hand zu sein, ist es aber tatsächlich nicht, weil die durch die untätigen Kinnladen erzeugte fehlerhafte Spannung der Durchlässigkeit entgegenwirkt. Unter diesen Umständen wird das Pferd niemals den guten Schwung nach vorwärts auf den anstehenden Zügeln empfinden lassen, es wird nicht, wie man sagt, „auf die Hand gehen“, trotz aller Anforderungen der Schenkel.

Wenn ich für solch ein Pferd vermehrten Schwung verlange, so tue ich das, damit es sich der direkten Biegung nicht entziehen und hinter die Zügel verkriechen kann. Man muss es also auf das Gebiss treiben.


  1. Siehe Tafel II, Figur 2. ↩︎

  2. Siehe Tafel VI, Figur 2. ↩︎

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