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Man sieht also, dass aus diesen beiden zuerst getrennten Übungen sich eine einzige zu bilden anfängt. Das ist aber noch nicht ausreichend.

Wenn das Pferd diese Arbeit ohne Schwierigkeit und ohne Steifheit ausgeführt hat, muss man die Streckung des Beines ohne die halbe Pause verlangen, indem man darauf Bedacht nimmt, die Gangart durch Aufrichten der Vorhand zu verlangsamen. Man muss recht behutsam zu Werke gehen und sich lange Zeit hindurch mit zwei oder drei Galoppsprüngen begnügen, wobei allerdings das Bein vollständig ausgestreckt und besonders noch eine Weile in der Streckung erhalten werden muss.

Wer auf sein Pferd genügenden Zwang ausüben will, dass es sein Bein hoch in der Luft behält, der spanne selbst seine ganze Energie an, denn die Tätigkeit des linken Schenkels hat nicht nur den Zweck, das rechte Bein des Pferdes in der Luft ausgestreckt zu erhalten, sondern er soll auch mit Unterstützung des rechten Schenkels fortfahren, die Hinterhand unter den Schwerpunkt zu holen, um dadurch den Galopp zu erhalten. Mit anderen Worten, man kann sich nur durch einen energischen Gebrauch beider Schenkel im Galopp behaupten und gleichzeitig nur durch kleine, wiederholte Hilfen des linken Sporns, das rechte Bein des Pferdes in der Luft erhalten.

Es bedarf ebenso grosser Anstrengung des rechten, wie des linken Schenkels, um das Ausfallen der Hinterhand nach rechts zu verhindern. Nimmt das Pferd Querstellung an, so muss man es anhalten und gerade stellen, bevor man wieder anfängt; denn in der Querstellung fehlt dem Pferde der Schwung, und man kann in dieser Stellung nur ein Strecken

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