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XVI. Das Seitwärtstreten und die Gänge auf zwei Hufschlägen (Seitengänge).
Ich habe schon vorstehend die „Versammlung“, welche eigentlich der „hohen Schule“ angehört, behandeln müssen, wegen des „Indiehandstellens“, welches uns dahin führt. Ebenso bin ich jetzt genötigt, zugleich vom Seitwärtstreten und von dem Gang auf zwei Hufschlägen zu sprechen, weil diese beiden Gangarten sehr ähnlich sind, obwohl ersteres der Kampagnereiterei[1] angehört, während letzteres ausschliesslich der „hohen Schule“ zukommt.
Beim Seitwärtstreten und mehr noch in den Seitengängen, weil diese in schnelleren Tritten ausgeführt werden müssen, bedarf es der besonderen Beachtung des Reiters, sein Gewicht deutlich nach derjenigen Seite zu verlegen, nach welcher das Pferd tritt.
Dies hervorzuheben ist um so notwendiger, als das Pferd durch die seitliche Bewegung den Reiter ganz naturgemäss nach der der Seitwärtsbewegung entgegengesetzten Seite hin aus dem Sitz bringt. Hierdurch kann sogar der Reiter, wenn das Seitwärtstreten schnell und schneller wird, ganz leicht nach der der Trittrichtung entgegengesetzten Seite aus dem Sattel kommen.
Der Reiter muss sich also nach links in den Sattel und Bügel hineinlegen, wenn das Pferd von rechts nach links übertritt.
Die Nützlichkeit dieser Bewegung wird aus der Notwendigkeit ersichtlich, sich draussen zu Pferde in allen Gangarten rangieren zu müssen. ↩︎