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tern folgen. Es ist Sache des Reiters, sich darüber klar zu sein, ob ein mehr oder weniger kräftiger Druck des einen oder des anderen Schenkels angezeigt ist, je nachdem sich das Pferd nach einer oder der anderen Seite wirft.

Man kann immer annehmen, dass bei der Rechtswendung die Hinterhand eher geneigt ist, nach links auszufallen, wie auch, dass das Pferd dieselbe gewöhnlich nach rechts wirft, wenn man die Linkswendung ausführt. Man muss also, Ausnahmen vorbehalten, denjenigen Schenkel vorherrschend gebrauchen, welcher der Wendungsseite gegenüberliegt.

Jedenfalls darf bei den Wendungen die Hilfe des Schenkels, welcher die Hinterhand verwahren soll, der Zügelhilfe niemals vorausgehen, sondern sie muss im Gegenteil der letzteren unmittelbar folgen.

Sonst würde ja die Hinterhand zuerst nach innen ausweichen und so zunächst dem Kopf und Halse und dann der Schulter bei Ausführung der Wendung hinderlich sein. Ausserdem würde das mit Kruppe und Schulter bogenförmig zusammengeschraubte Pferd sich dafür entscheiden, die Zügelhilfe überhaupt nicht anzunehmen. Man begegnet nicht selten Pferden, die teils von Natur, teils aus Angewohnheit schief durch die Wendung gehen. Hierbei nehmen sie immer die Hinterhand scharf nach derselben Seite. Wenn sie dies z. B. bei der Rechtswendung, also nach innen tun, ist man gezwungen, den rechten Schenkel, d. h. den inneren, kräftig zu gebrauchen. Wenn aber dasselbe Pferd in der Linkswendung fortgesetzt die Rechtsstellung des Hinterteils beibehält, so ist es immer noch der rechte, jetzt der auswendige Schenkel, welcher wirkt. Man sieht also, dass man bei ein und

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